Bestellerprinzip bei Wohnungskäufen?
Stuttgarter Zeitung: https://www.youtube.com/watch?v=tN3iJ6CeS5s&feature=share
„Wer bestellt – bezahlt.“ Das ist kurz und knapp unter dem sogenannten Bestellerprinzip zu verstehen. Es trat am 1. Juni 2015 im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes in Kraft. Seitdem können Makler nur noch von demjenigen eine Provision verlangen, der sie beauftragt hat, eine Mietwohnung zu vermieten oder anzumieten.