Interview mit der Stuttgarter Zeitung vom 25.08.2018
„Wer bestellt – bezahlt.“ Das ist kurz und knapp unter dem sogenannten Bestellerprinzip zu verstehen. Es trat am 1. Juni 2015 im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes in Kraft. Seitdem können Makler nur noch von demjenigen eine Provision verlangen, der sie beauftragt hat, eine Mietwohnung zu vermieten oder anzumieten. Der jüngste SPD-Vorstoß will jetzt auch den Verkauf einer Immobilie unter diese Regelung stellen, weil die Baunebenkosten die größten Preistreiber seien.
Mit diesem Absatz beginnt der Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 25. August 2018 S. V5. Vorweg: Die Kosten für einen Makler gehören nicht zu den Baunebenkosten. Sie haben mitnichten mit der Erstellung eines Bauwerkes zu tun. Und wie so oft in der Politik ist etwas gut gemeint, aber schlecht durchdacht. So auch der oben angeschnittene Vorschlag der SPD. Die Gesamtkosten für den Erwerb einer Wohnimmobilie werden durch das Vorhaben nicht sinken, sondern steigen. Mehr dazu im Hintergrundgespräch mit der Stuttgarter Zeitung.